Die Auswahl einer Immobilie ist eine große Sache 

Lassen Sie sich Zeit und überlegen Sie gründlich. Was gibt es dabei zu beachten? Woran erkenne ich einen Mangel? Oder was ist für mich wichtig? Bausubstanz, Energieausweis, Qualität von Leitungen und Rohren, Fenster-Verglasung.

Wie groß ist die Wohnung?

Pro Person empfiehlt sich eine Wohnungsgröße ab 40 m2. Messen Sie unbedingt die Quadratmeter nach. Überprüfen Sie den Quadratmeterpreis und vergleichen Sie mit dem örtlichen Mietspiegel. Beachten Sie dabei, das Schrägen erst ab 1,0 Meter Raumhöhe dazu gerechnet werden

Was kann ich mir leisten?

Je nach Stadtteil und Lage können die Mieten stark variieren. Versuchen Sie für Ihr Budget das bestmögliche herauszuholen. Es empfiehlt sich max. 50 % des Nettoeinkommens für die Kaltmiete einzuplanen, damit ein gewisser Lebensstandard gewährleistet ist und Sie nicht in die Schuldenfalle tappen. 

Wie ist die Substanz der Wohnung?

Sind Qualität von Böden, Türen, Fliesen etc. allgemein in einem guten Zustand? Eventuelle Mängel, vor Vertragsabschluss, unbedingt dokumentieren.

Wie gut ist die Energie-Effizienz?

Der Vermieter / Eigentümer ist seit dem 01.05.2014 per Gesetzt dazu verpflichtet, jede angebotene Wohnung mit einem entsprechenden Energieausweis auszuzeichnen. Tut er das nicht, können Sie diesen unentgeltlich anfordern.

Wie hoch ist die Kaution?

Laut Gesetzt sind max. 3 Montagskaltmieten aus Kaution erlaubt, diese muss mit Zinsen für Sie angelegt werden und wird Ihnen nach Auszug (evtl. Abzug von Mängeln) wieder ausgehändigt.

Welche Qualität haben die Fenster?

Nach heutigem Standard werden grundsätzlich Fenster mit einer 3-fach-Verglasung verbaut. Diese isolieren besonders gut und schützen vor Lärm von außen. Sind in der Wohnung weniger hochwertige Fenster, müssen Sie mit höheren Heizkosten rechnen. Bei Fenster die eventuell nur ein bisschen ziehen, kann ein professioneller Handwerker, leicht Abhilfe schaffen und so das Wohngefühl verbessern.

Was gibt es für Extras?

Ein Balkon zählt ebenso zur Wohnfläche und ist für das persönlich Wohlbefinden eine Bereicherung: Schöne, lange Sommerabende auf einem gemütlichen Balkon können einen kleinen Garten fast ersetzen. Prüfen Sie hier vorab die Ausrichtung des Balkons – auf einem Balkon zur Nordseite werden Sie keine Sonne genießen oder erfolgreich Gärtnern können.

Passt die Wohnung zu mir? 

Berücksichtigt die ausgewählte Wohnung ihre persönlichen Lebenspläne? Gibt es ein (weiteres) Kinderzimmer? Sind Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe? Wie ist die Verkehrsanbahnung zur nächsten Autobahn oder den öffentlichen Verkehrsmitteln? Gibt es einen PKW-Stellplatz (Garage oder Carport? Passt die Wohnung, das Haus, auch zu Ihrer beruflichen Zukunft? Wie weit haben Sie es täglich zur Arbeit oder benötigen Sie einen Heimarbeitsplatz?

Tipps für den Besichtigungstermin

 

Tipp 1: Eine gute Vorbereitung ist das A und O.
Denn je konkreter Ihrer Wünsche und Vorstellungen sind, desto gezielter können Sie ein Objekt auswählen und sind am Ende nicht enttäuscht. Denn wenn Sie direkt die wichtigen Fragen im Vorfeld klären, bleibt Ihnen am Ende viel Ärger erspart. Je nach Wert der Wohnung (z. B. beim Kauf einer Eigentumswohnung) empfiehlt es sich einen Architekten / Statiker zu Rate zu ziehen.

 

Tipp 2: Der erste Eindruck zählt 

Bei einem Besichtigungstermin verhält es sich, wie in einem Vorstellungsgespräch: Der erste Eindruck wirkt sich auf den weiteren Gesprächsverlauf aus. Sein Sie stets höflich, 

 

Tipp 3: Vollständige Unterlagen 
Bringen Sie Termin alle noch notwendingen Unterlagen mit. Grundsätzlich benötigt werden: Personalausweis, Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Schufa-Eigenauskunft, Arbeitsvertrag

Im Zweifel vergewissern Sie sich besser noch einmal beim Makler, welche Informationen noch fehlen.  

 

Kündigung bei Eigenbedarf

Was kann ich konkret dagegen tun? 

Kündigung wegen Eigenbedarfs sind bei Mietwohung an der Tagesordnung. Doch was bedeutet diese außerplanmäßigung, die für den Mieter meist aus heiterem Himmel kommt. Ist diese Kündigung rechtmäßig, und wie können Sie sich dagegen wehren? 

Laut Gesetzestext
(Link zum BGB) ist diese Küdiging an strenge Fristen gebunden (§§ 573 Abs. 2 Nr. 2 und 573c BGB) und unter umständen unwirksam.
Auch einige Formregeln müssen eingehalten werden, hier lohnt es sich einen Immobilienmakler zu Rate zu ziehen.
Prüfen Sie auch ob Sie eventuell von der unzumutbaren Härte betroffen sind (§ 574 BGB). Dies gilt besonders für ältere oder eingeschränkte Personen sowie Schwangere. 
Prüfen Sie ebenso die Sinhhaftigkeit des Eigenbedarfs. Braucht z.B. ein Familienmitglied des Vermieters eine Wohnung in der Sie mit Ihrer ganzen Familie leben. Der Kreis, der Personen, für den konkret Eigenbedarf angemdeldet werden kann ist auch stark eingegrenzt. Darunter zählen meist nur enge Verwandte und Menschen mit direkter Verbindung zum Wohnobjekt (z. B. Hausmeister, Haushaltshilfen, Pflegepersonal).

Bitte beachten Sie: Diese Tipps und Hinweise sind keine Rechtsberatung. Kontkaktieren Sie im Zweifel den Anwalt Ihres Vertrauens oder den örtlichen Mieterverein, in den meisten Fällen lohnt es sich. Sie müssen diese Kündignung nicht in jedem Fall hinnehmen. 

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